377. Vom obrigkeitlichen Stande

1 All' Obrigkeit Gott setzet,
als seine Ordnung ein;
wer sie dafür nicht schätzet,
wir nicht ohn' Strafe sein.
Man soll in Ehren halten,
die Gottes Stell' verwalten,
der sie drum Götter nennt.

2 Was sie Amts halber heißen,
muß man nicht weigern sich,
Gehorsams sich befleißen;
wärn sie gleich wunderlich.
gott kann ihr Herz bald lenken,
damit sie doch bedenken,
daß sie sein unter Ihm.

3 Und daß sie von dem Leben,
was hier durch sie geschicht,
Gott Rechenschaft einst geben
dort müssen vor Gericht;
auf daß von ihnen werde
ihr' anvertraute Heerde
geliebet und gepflegt.

4 Durch sie uns Gott verleihet,
Ruh, Sicherheit und Schutz:
wir sind durch sie befreiet
vor böser Leute Trutz.
Das alle, die uns hassen,
zu Fried uns dennoch lassen,
das schafft die Obrigkeit.

5 Daher ihr auch gebühret
Schoß, Schatzung, Dienst und Pflicht:
denn was ihr Amt mitführet,
durch solches wird verricht't;
und soll man's auf Begehren,
ohn' Murren und Beschwerden,
entrichten williglich.

6 Wenn man zu Dienst nur stehet
vor Augen und zum Schein;
(das man der Straf entgehet)
da ist das Herz nicht rein.
Der hat ein gut Gewissen,
der stets dahin beflissen,
das er die Obern liebt.

7 Ach, Herr, verleih uns Allen,
das wir nach Deinem Wort,
den Obern zu gefallen,
sein willig immerfort;
daß wir als treue Glieder,
dem Haupt nicht sein zuwider,
das für uns sorgt und wacht.

8 Gott, der du uns gegeben
christliche Obrigkeit,
erhalt sie lang im leben
und Deiner Furcht all'zeit.
Gieb ihnen Kraft und Gnade,
daß Sünde, Schand und Shade
durch sie werd abgewandt.

Text Information
First Line: All' Obrigkeit Gott setzet
Title: Vom obrigkeitlichen Stande
Language: German
Publication Date: 1848
Topic: Gesänge von den dreien Haupt-Ständen in der christlichen Kirche
Source: Um 1700
Notes: Mel. Herr Christ, der ein'ge Gottes Sohn
Tune Information
(No tune information)



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